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Allgemeine Geschäftsbedingungen der travelite GmbH & Co. KG

für Verträge mit Unternehmern

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Lieferungen der travelite GmbH & Co. KG, Merkurring 70-72, 22143 Hamburg, (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) beim Verkauf an Unternehmer (nachfolgend „Kunden“ genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Geltung solcher wurde seitens des Verkäufers ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.4. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

 

2. Vertragsschluss und Mindestbestellmenge

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt rechtlich ein Angebot dar, die Annahme (=Vertragsschluss) erfolgt durch den Verkäufer, indem dieser die bestellte Ware aussondert und an das Transportunternehmen übergibt.

 

3. Versandkosten und Transportrisiko

3.1. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich ab Werk.

3.2. Abweichend zu Punkt 3.1. erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands ab einer Bestellmenge von 500 € netto frei Haus.

3.3. Das Verlade- und Transportrisiko trägt der Kunde. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen, es sei denn, eine solche wurde auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden vereinbart.

 

4. Selbstbelieferungsvorbehalt und Teillieferung

4.1. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Treten trotz Abschluss eines Deckungsgeschäftes Lieferschwierigkeiten auf, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, behält sich dieser ein Rücktrittsrecht vor. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und der Verkäufer schlägt dem Kunden ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vor. Ist kein vergleichbares Produkt verfügbar oder wünscht der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes, werden die bisher erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

4.2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern mindestens 20% der jeweiligen Gesamtbestellmenge geliefert werden.

 

5. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, bzw. ist eine Annahme aufgrund Verschuldens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Er hat die Kosten der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.  Der Verkäufer behält sich vor, eine Nachfrist zur Annahme von 10 Werktagen zu setzen. Sollte auch die zweite Annahme scheitern, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In einem solchen Fall behält sich der Verkäufer vor, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% der Netto-Kaufsumme geltend zu machen, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunde ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Preise, Verzug und Aufrechnungsverbot

6.1. Die in Verkaufsunterlagen genannten Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Verpackungs- und Versandkosten.

6.2. Es gilt die allgemeine Preisliste des Verkäufers in der jeweils aktuellen Fassung.

6.3. Verpackungs- und Versandkosten gelten gemäß der jeweils gültigen Preisliste als vereinbart. Punkt 3.2. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

6.4. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies in Textform vereinbart wurde.

6.5. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.

6.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nur dann berechtigt, wenn die Forderung des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

6.7. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Ablieferung der Sache. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Mängelrüge

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich,  spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich der Verkäufer auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann der Verkäufer diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Neuerstellung des mangelfreien Vertragsgegenstandes vornehmen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich in Textform darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Verkäufer in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.

 

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3. Soweit der Verkäufer gemäß Punkt 10.2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
10.4. Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

 

11. Verbindliche Fristen

11.1. Verbindliche Fristen sind stets in Textform zu fixieren. 

11.2. Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer ausdrücklich bis spätestens bei Vertragsschluss vom Kunden darauf hingewiesen wurde, dass eine Leistung danach für den Kunden keinen Sinn mehr macht, und die Leistung danach keine Vertragserfüllung mehr darstellt (absolutes Fixgeschäft).

11.3. Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist hat der Kunde dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die Punkte 11.2. und 11.4. dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

11.4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Der Verkäufer wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

 

12. Weiterveräußerung an Endverbraucher

12.1. Ein Weiterverkauf durch den Kunden ist ausschließlich an Endverbraucher gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragsware an Weiterverkäufer zu veräußern.

12.2. Der Kunde hat Bestellungen dahingehend zu prüfen und sicherzustellen, dass keine größeren Mengen an einen einzelnen Kunden verkauft werden, die auf einen geplanten Weiterverkauf schließen lassen. 

12.3. Werbemittelpartner, die als solche seitens des Verkäufers ausdrücklich benannt worden sind, sind von der Beschränkung der Punkte 12.1. und 12.2. der AGB ausgenommen.

 

13. Marken-Qualitätsstandard

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, den hohen Qualitätsstandard der Marke „travelite“ in der Darbietung der Vertragsware und Außendarstellung sowie im Service für den Endverbraucher einzuhalten.

13.2. Der Kunde hat zu diesem Zwecke geschultes Personal für den Verkauf der Vertragsware einzusetzen, um einen bestmöglichen Qualitätsservice gewährleisten zu können.

 

14. Vertragssprache, Anwendbares Recht

14.1. Vertragssprache ist Deutsch.

14.2. Die geschlossenen Kaufverträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

15. Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstandsvereinbarung

16.1. Erfüllungsort ist Hamburg.

16.2. Als Gerichtsstand gilt zwischen den Parteien Hamburg als vereinbart.

 

17. Salvatorische Klausel

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Stand Dezember 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der travelite GmbH & Co. KG

für Verträge mit Unternehmern

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Lieferungen der travelite GmbH & Co. KG, Merkurring 70-72, 22143 Hamburg, (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) beim Verkauf an Unternehmer (nachfolgend „Kunden“ genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Geltung solcher wurde seitens des Verkäufers ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.4. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

 

2. Vertragsschluss und Mindestbestellmenge

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt rechtlich ein Angebot dar, die Annahme (=Vertragsschluss) erfolgt durch den Verkäufer, indem dieser die bestellte Ware aussondert und an das Transportunternehmen übergibt.

 

3. Versandkosten und Transportrisiko

3.1. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich ab Werk.

3.2. Abweichend zu Punkt 3.1. erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands ab einer Bestellmenge von 500 € netto frei Haus.

3.3. Das Verlade- und Transportrisiko trägt der Kunde. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen, es sei denn, eine solche wurde auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden vereinbart.

 

4. Selbstbelieferungsvorbehalt und Teillieferung

4.1. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Treten trotz Abschluss eines Deckungsgeschäftes Lieferschwierigkeiten auf, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, behält sich dieser ein Rücktrittsrecht vor. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und der Verkäufer schlägt dem Kunden ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vor. Ist kein vergleichbares Produkt verfügbar oder wünscht der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes, werden die bisher erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

4.2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern mindestens 20% der jeweiligen Gesamtbestellmenge geliefert werden.

 

5. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, bzw. ist eine Annahme aufgrund Verschuldens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Er hat die Kosten der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.  Der Verkäufer behält sich vor, eine Nachfrist zur Annahme von 10 Werktagen zu setzen. Sollte auch die zweite Annahme scheitern, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In einem solchen Fall behält sich der Verkäufer vor, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% der Netto-Kaufsumme geltend zu machen, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunde ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Preise, Verzug und Aufrechnungsverbot

6.1. Die in Verkaufsunterlagen genannten Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Verpackungs- und Versandkosten.

6.2. Es gilt die allgemeine Preisliste des Verkäufers in der jeweils aktuellen Fassung.

6.3. Verpackungs- und Versandkosten gelten gemäß der jeweils gültigen Preisliste als vereinbart. Punkt 3.2. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

6.4. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies in Textform vereinbart wurde.

6.5. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.

6.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nur dann berechtigt, wenn die Forderung des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

6.7. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Ablieferung der Sache. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Mängelrüge

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich,  spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich der Verkäufer auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann der Verkäufer diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Neuerstellung des mangelfreien Vertragsgegenstandes vornehmen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich in Textform darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Verkäufer in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.

 

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3. Soweit der Verkäufer gemäß Punkt 10.2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
10.4. Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

 

11. Verbindliche Fristen

11.1. Verbindliche Fristen sind stets in Textform zu fixieren. 

11.2. Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer ausdrücklich bis spätestens bei Vertragsschluss vom Kunden darauf hingewiesen wurde, dass eine Leistung danach für den Kunden keinen Sinn mehr macht, und die Leistung danach keine Vertragserfüllung mehr darstellt (absolutes Fixgeschäft).

11.3. Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist hat der Kunde dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die Punkte 11.2. und 11.4. dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

11.4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Der Verkäufer wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

 

12. Weiterveräußerung an Endverbraucher

12.1. Ein Weiterverkauf durch den Kunden ist ausschließlich an Endverbraucher gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragsware an Weiterverkäufer zu veräußern.

12.2. Der Kunde hat Bestellungen dahingehend zu prüfen und sicherzustellen, dass keine größeren Mengen an einen einzelnen Kunden verkauft werden, die auf einen geplanten Weiterverkauf schließen lassen. 

12.3. Werbemittelpartner, die als solche seitens des Verkäufers ausdrücklich benannt worden sind, sind von der Beschränkung der Punkte 12.1. und 12.2. der AGB ausgenommen.

 

13. Marken-Qualitätsstandard

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, den hohen Qualitätsstandard der Marke „travelite“ in der Darbietung der Vertragsware und Außendarstellung sowie im Service für den Endverbraucher einzuhalten.

13.2. Der Kunde hat zu diesem Zwecke geschultes Personal für den Verkauf der Vertragsware einzusetzen, um einen bestmöglichen Qualitätsservice gewährleisten zu können.

 

14. Vertragssprache, Anwendbares Recht

14.1. Vertragssprache ist Deutsch.

14.2. Die geschlossenen Kaufverträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

15. Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

 

16. Erfüllungsort, Gerichtsstandsvereinbarung

16.1. Erfüllungsort ist Hamburg.

16.2. Als Gerichtsstand gilt zwischen den Parteien Hamburg als vereinbart.

 

17. Salvatorische Klausel

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Stand Dezember 2022