travelite – Compliance (Vorschau)

Material- und Produktsicherheit

Die Sicherheit unserer Produkte ist uns sehr wichtig und ein zentraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagements. Unsere chemischen Material- und Produktspezifikationen orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an:

  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, einschließlich der Beschränkungen nach Anhang XVII,
  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008,
  • POP-Verordnung (EU) 2019/1021,
  • sowie weiteren relevanten nationalen und europäischen Regelungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

In vielen Bereichen enthalten unsere Spezifikationen zusätzliche oder strengere Anforderungen gegenüber den bereits umfassenden deutschen und europäischen gesetzlichen Vorgaben.

Im Rahmen unseres Schadstoffmanagements berücksichtigen wir unter anderem Beschränkungs- und Verbotsvorgaben zu:

  • Weichmachern, einschließlich bestimmter Phthalate,
  • polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), einschließlich der PAK-Anforderungen gemäß der jeweils aktuellen GS-Spezifikation des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS),
  • per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS),
  • sowie weiteren regulierten oder besonders relevanten Stoffgruppen.

Unsere Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, unsere chemischen Material- und Produktspezifikationen vollständig einzuhalten und deren Einhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen. Ergänzend lassen wir die Schadstoffkonformität ausgewählter Materialien und Produkte im Rahmen unserer Qualitätssicherung risikobasiert und stichprobenartig durch unabhängige Laborpartner überprüfen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere im Zuge der Erstproduktion, sowie während des Produktlebenszyklus. Derzeit arbeiten wir hierfür überwiegend mit Bureau Veritas zusammen, einem der globalen Marktführer für Inspektions- und Labordienstleistungen. Unsere aktuellen Vorgaben zu chemischen Substanzen in unseren Materialien und Produkten stellen wir hier in Form einer Matrix zur Einsicht bereit. Sie gibt einen Überblick über die von uns berücksichtigten Stoffgruppen, Anforderungen und Prüfkriterien.

Die bereitgestellte Matrix ist geistiges Eigentum der travelite GmbH + Co. KG und dient ausschließlich der Information; eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Chemical Requirements Matrix – gültig seit 01.01.2026
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Unser vertrauliches Hinweisgeberschutzsystem

Wir, die travelite GmbH + Co. KG (travelite), legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Verhaltensregeln und Vorschriften einzuhalten empfinden wir als selbstverständlich. Wir begrüßen darum jedwede Unterstützung dabei, etwaige Verstöße und Missstände aufzudecken und abzustellen, um uns zu ermöglichen, unseren Ansprüchen nachhaltig gerecht zu werden, sowie um uns zu helfen, unser Unternehmen und unser gesamtes Umfeld zu schützen.

Hinweisgeberschutzgesetz: Was muss ich wissen?

Das kürzlich eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sorgt dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sowie Kunden und Kundinnen, Missstände in Unternehmen aufdecken können und dabei gesetzlich vor Nachteilen geschützt werden. travelite hat die AGA Service GmbH beauftragt, Hinweisgebern verschiedene einfache und sichere Wege der Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Damit Meldungen vertraulich vorgenommen werden können, werden diese nicht direkt an travelite weitergeleitet. Juristinnen und Juristen der Meldestelle bearbeiten jede Meldung und besprechen sie mit travelite.

Was kann oder muss ich melden?

Die Meldestelle ist ein Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sowie Kunden und Kundinnen. Wenn Sie im Unternehmen etwas beobachten oder erfahren, das möglicherweise strafbar oder bußgeldbewährt ist, können Sie sich direkt an die Meldestelle wenden. Dort wird der Hinweis vertraulich geprüft und weiterbearbeitet. Sie selbst sollen durch die Meldung keinen Nachteil haben.

Ich möchte etwas melden: Wie soll ich mich vorbereiten?

Je genauer Ihre Meldung ist, desto besser kann sie bearbeitet werden. Folgende Fragen helfen Ihnen bei der Vorbereitung:

  • Was ist passiert? Bitte beschreiben Sie den Vorfall/das Problem.
  • Wann und wo (Unternehmensstandort oder -bereich) ist es passiert?
  • Wie haben Sie davon erfahren? Sind Sie beteiligt?
  • Gibt es Beweise?
  • Haben Sie schon etwas getan oder mit jemandem gesprochen?

Wenn Sie die Meldestelle anrufen, eine E-Mail oder einen Brief schreiben, nennen Sie bitte unbedingt auch das betroffene Unternehmen.

Wie kann ich einen Hinweis geben?

Sie können sich aussuchen, wie Sie mit der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten:

Online
Eine Meldung kann (auch vollständig anonym) über das Hinweismeldesystem eingereicht werden. Dieses erreichen Sie per Smartphone oder Computer über folgenden Link:
https://hinweisgeber.aga.de/#/submission?context=232691e9-66d8-4718-8ffc-1ad00fba8ac8

Bitte wählen Sie für Ihre Meldung Unternehmensteil und Standort aus. Sie müssen sich nicht registrieren. Nach der Meldung wird ein Sicherheitscode angezeigt. Bitte speichern Sie diesen Zahlencode. Mit dem Zahlencode haben Sie später wieder Zugang zu Ihrer Meldung. Sie können dann weitere Kommentare abgeben oder eine Frage der Meldestelle beantworten.

Telefon
Rufen Sie an unter 040/30801-200

E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an hinweisgeber@aga.de

Post
Per Post an:
vertraulich
AGA Service GmbH
Stichwort HinSchG
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg

Sollten Sie für Rückfragen offen sein, denken Sie bitte daran, eine Kontaktmöglichkeit anzugeben.

Persönliches Treffen oder Videokonferenz
Bitte unbedingt vorher per E-Mail oder Telefon einen Termin vereinbaren. Die Treffen finden nach vorheriger Absprache entweder in den Büroräumen des AGA Unternehmensverbands (Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg oder Königstraße 9, 30175 Hannover) oder als Videokonferenz zum verabredeten Zeitpunkt statt.

Was passiert nach der Meldung?

  1. Die Meldestelle bestätigt Ihnen den Erhalt der Meldung nach 7 Tagen.
  2. Die Meldestelle prüft Ihre Meldung.
  3. Die Meldestelle informiert travelite über den Inhalt der Meldung.
  4. Die Meldestelle bleibt mit Ihnen in Kontakt und fragt ggf. nach.
  5. Das Unternehmen prüft und ergreift – wenn nötig – Folgemaßnahmen.
  6. Die Meldestelle gibt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung. Sie erfahren dann z. B., welche Folgemaßnahmen das Unternehmen plant und die Gründe dafür.

Sie möchten mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz erfahren?

Deutscher Bundestag - Besserer Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld beschlossen

EUR-Lex - 02019L1937-20211110 - DE - EUR-Lex (europa.eu)