Häufig gestellte Fragen

Gewährleistung und Herstellergarantie

Für travelite Produkte bestehen sowohl gesetzliche Gewährleistungsrechte, wie auch eine freiwillige Herstellergarantie. Beide gelten unabhängig voneinander.

1. Gewährleistung und Herstellergarantie – was ist der Unterschied?

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung – auch Mängelhaftung genannt – besteht gegenüber dem Verkäufer, bei dem Du das Produkt gekauft hast. Hast Du Dein Produkt im travelite Onlineshop gekauft, ist travelite Dein Verkäufer. Hast Du es bei einem anderen Händler gekauft, ist grundsätzlich dieser Händler Dein Ansprech-/Vertragspartner für Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung gilt für Mängel, die bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden waren oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits im Produkt angelegt war.

Freiwillige Herstellergarantie

Die travelite Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von uns als Hersteller. Informationen zur Garantie und unseren Garantiebedingungen findest Du an/in unseren Produkten und unter folgendem Link: https://www.travelite.com/de/Garantie/. Die Herstellergarantie ersetzt oder beschränkt Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer nicht.

2. Gesetzliche Gewährleistung

Bei einem berechtigten, anerkanntem Gewährleistungsfall kannst Du vom Verkäufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei kannst Du grundsätzlich zwischen Reparatur und Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts wählen. Der Verkäufer kann Deine gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen und eine andere Art wählen, wenn Deine ursprüngliche Wahl (z. B. technisch) unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Die Nacherfüllung ist für Dich unentgeltlich und muss innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden.

Sachmangel, Fristen und Nachweis

Nicht jeder Defekt oder Schaden an einem Produkt ist automatisch ein Sachmangel und damit ein Gewährleistungsfall. Ein Sachmangel liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn das Produkt bereits bei der Übergabe mangelhaft war oder die Ursache des später auftretenden Defekts zu diesem Zeitpunkt bereits im Produkt angelegt war. Defekte, die bspw. durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Überladung, Sturz, Stoß, Transport oder andere nachträgliche äußere Einwirkungen entstehen, sind grundsätzlich keine Sachmängel, für die der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen muss.

Bei Neuware verjähren gesetzliche Mängelansprüche in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe des Produkts. Für den Beginn der Frist ist das Übergabedatum maßgeblich. Dieses musst Du durch einen Kaufbeleg, eine Rechnung, eine Bestellbestätigung oder einen anderen geeigneten Nachweis belegen. Zeigt sich ein Defekt innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung bedeutet jedoch nicht, dass jeder innerhalb dieses Jahres auftretende Schaden automatisch von der Gewährleistung erfasst ist. Sie gilt insbesondere nicht, wenn die Art des Schadens oder der Ware mit einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel unvereinbar ist. Nach Ablauf des ersten Jahres muss grundsätzlich der Kunde/Du nachweisen, dass der Sachmangel oder seine Ursache bereits bei Übergabe vorhanden war.

Ein Defekt innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist ist nur dann ein Gewährleistungsfall, wenn tatsächlich ein bereits bei Übergabe vorhandener oder angelegter Sachmangel vorliegt. Für Käufe außerhalb Deutschlands können abweichende nationale Fristen und Beweislastregelungen gelten.

3. Freiwillige travelite Herstellergarantie

Für Dein Produkt besteht im Regelfall auch eine freiwillige Herstellergarantie. Informationen dazu findest Du am/im Produkt und unter https://www.travelite.com/de/Garantie/. Ist Dein Schaden in den Garantiebedingungen erfasst, kannst Du die die vorgesehenen Leistungen verlangen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Prüfung eines Garantiefalls benötigen wir ebenfalls insbesondere einen Nachweis über den ursprünglichen Neukauf. Wurde das Produkt verschenkt, ist ebenfalls ein entsprechender Neukaufnachweis erforderlich.

Je nach Art und Umfang des Schadens kann das Produkt im Garantiefall repariert oder ersetzt werden. Besteht technisch keine sinnvolle oder sichere Reparaturmöglichkeit, oder ist das Produkt nicht mehr im Sortiment erhältlich, kann travelite stattdessen ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitstellen. Eine Reparatur oder ein Austausch im Rahmen der Herstellergarantie führt grundsätzlich weder zu einem Neubeginn noch zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Maßgeblich bleibt das ursprüngliche Neukaufdatum.

Eine Garantieleistung begründet ebenfalls grundsätzlich keine neue gesetzliche Gewährleistungsfrist. Deine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

4. Beispiele bei für Schadensbilder bei Reisegepäck, Taschen und Rucksäcken

Ein Gewährleistungs- oder Garantiefall kann – abhängig von der Ursache des Schadens und den jeweils geltenden Voraussetzungen – beispielsweise vorliegen bei...

  • Material- und Herstellungsfehlern,
  • funktional mangelhaften Reißverschlüssen,
  • sich ohne äußere Einwirkung lösenden Nähten,
  • fehlerhaften Bauteilen oder
  • dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit.

In der Regel nicht erfasst sind insbesondere:

  • normale Abnutzung und natürlicher Verschleiß,
  • übliche Gebrauchsspuren wie Kratzer, Dellen und Abrieb,
  • Schäden durch Überladung oder unsachgemäße Verwendung (eigene oder durch Dritte),
  • Sturz-, Stoß- und sonstige Schäden durch äußere Einwirkung sowie
  • Transportschäden, die beispielsweise während einer Flug-, Bahn- oder Busreise verursacht wurden.

Ob ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt, hängt stets von der Ursache des Schadens, dem Zustand des Produkts, den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweils geltenden Garantiebedingungen ab.

Kurz zusammengefasst...

Gewährleistung:

  • Gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Sie betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt waren.

Herstellergarantie:

  • Freiwillige zusätzliche Leistung von travelite nach Maßgabe der geltenden Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Reparatur im Gewährleistungsfall:

  • Die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert sich einmalig um zwölf Monate, wenn das Produkt im Rahmen der Nacherfüllung tatsächlich repariert wird.

Ersatz im Gewährleistungsfall:

  • Erfolgt die Nacherfüllung durch Zurverfügungstellung ein Ersatzproduktes gilt die besondere Zwölfmonatsverlängerung nicht; eine neue Zweijahresfrist beginnt ebenfalls nicht automatisch.

Reparatur oder Ersatz im Garantiefall:

  • Die Garantiezeit beginnt grundsätzlich nicht erneut. Maßgeblich bleibt das ursprüngliche Neukaufdatum.



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Gewährleistung und Herstellergarantie

Für travelite Produkte bestehen sowohl gesetzliche Gewährleistungsrechte, wie auch eine freiwillige Herstellergarantie. Beide gelten unabhängig voneinander.

1. Gewährleistung und Herstellergarantie – was ist der Unterschied?

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung – auch Mängelhaftung genannt – besteht gegenüber dem Verkäufer, bei dem Du das Produkt gekauft hast. Hast Du Dein Produkt im travelite Onlineshop gekauft, ist travelite Dein Verkäufer. Hast Du es bei einem anderen Händler gekauft, ist grundsätzlich dieser Händler Dein Ansprech-/Vertragspartner für Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung gilt für Mängel, die bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden waren oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits im Produkt angelegt war.

Freiwillige Herstellergarantie

Die travelite Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von uns als Hersteller. Informationen zur Garantie und unseren Garantiebedingungen findest Du an/in unseren Produkten und unter folgendem Link: https://www.travelite.com/de/Garantie/. Die Herstellergarantie ersetzt oder beschränkt Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer nicht.

2. Gesetzliche Gewährleistung

Bei einem berechtigten, anerkanntem Gewährleistungsfall kannst Du vom Verkäufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei kannst Du grundsätzlich zwischen Reparatur und Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts wählen. Der Verkäufer kann Deine gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen und eine andere Art wählen, wenn Deine ursprüngliche Wahl (z. B. technisch) unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Die Nacherfüllung ist für Dich unentgeltlich und muss innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden.

Sachmangel, Fristen und Nachweis

Nicht jeder Defekt oder Schaden an einem Produkt ist automatisch ein Sachmangel und damit ein Gewährleistungsfall. Ein Sachmangel liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn das Produkt bereits bei der Übergabe mangelhaft war oder die Ursache des später auftretenden Defekts zu diesem Zeitpunkt bereits im Produkt angelegt war. Defekte, die bspw. durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Überladung, Sturz, Stoß, Transport oder andere nachträgliche äußere Einwirkungen entstehen, sind grundsätzlich keine Sachmängel, für die der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen muss.

Bei Neuware verjähren gesetzliche Mängelansprüche in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe des Produkts. Für den Beginn der Frist ist das Übergabedatum maßgeblich. Dieses musst Du durch einen Kaufbeleg, eine Rechnung, eine Bestellbestätigung oder einen anderen geeigneten Nachweis belegen. Zeigt sich ein Defekt innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung bedeutet jedoch nicht, dass jeder innerhalb dieses Jahres auftretende Schaden automatisch von der Gewährleistung erfasst ist. Sie gilt insbesondere nicht, wenn die Art des Schadens oder der Ware mit einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel unvereinbar ist. Nach Ablauf des ersten Jahres muss grundsätzlich der Kunde/Du nachweisen, dass der Sachmangel oder seine Ursache bereits bei Übergabe vorhanden war.

Ein Defekt innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist ist nur dann ein Gewährleistungsfall, wenn tatsächlich ein bereits bei Übergabe vorhandener oder angelegter Sachmangel vorliegt. Für Käufe außerhalb Deutschlands können abweichende nationale Fristen und Beweislastregelungen gelten.

3. Freiwillige travelite Herstellergarantie

Für Dein Produkt besteht im Regelfall auch eine freiwillige Herstellergarantie. Informationen dazu findest Du am/im Produkt und unter https://www.travelite.com/de/Garantie/. Ist Dein Schaden in den Garantiebedingungen erfasst, kannst Du die die vorgesehenen Leistungen verlangen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Prüfung eines Garantiefalls benötigen wir ebenfalls insbesondere einen Nachweis über den ursprünglichen Neukauf. Wurde das Produkt verschenkt, ist ebenfalls ein entsprechender Neukaufnachweis erforderlich.

Je nach Art und Umfang des Schadens kann das Produkt im Garantiefall repariert oder ersetzt werden. Besteht technisch keine sinnvolle oder sichere Reparaturmöglichkeit, oder ist das Produkt nicht mehr im Sortiment erhältlich, kann travelite stattdessen ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitstellen. Eine Reparatur oder ein Austausch im Rahmen der Herstellergarantie führt grundsätzlich weder zu einem Neubeginn noch zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Maßgeblich bleibt das ursprüngliche Neukaufdatum.

Eine Garantieleistung begründet ebenfalls grundsätzlich keine neue gesetzliche Gewährleistungsfrist. Deine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

4. Beispiele bei für Schadensbilder bei Reisegepäck, Taschen und Rucksäcken

Ein Gewährleistungs- oder Garantiefall kann – abhängig von der Ursache des Schadens und den jeweils geltenden Voraussetzungen – beispielsweise vorliegen bei...

  • Material- und Herstellungsfehlern,
  • funktional mangelhaften Reißverschlüssen,
  • sich ohne äußere Einwirkung lösenden Nähten,
  • fehlerhaften Bauteilen oder
  • dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit.

In der Regel nicht erfasst sind insbesondere:

  • normale Abnutzung und natürlicher Verschleiß,
  • übliche Gebrauchsspuren wie Kratzer, Dellen und Abrieb,
  • Schäden durch Überladung oder unsachgemäße Verwendung (eigene oder durch Dritte),
  • Sturz-, Stoß- und sonstige Schäden durch äußere Einwirkung sowie
  • Transportschäden, die beispielsweise während einer Flug-, Bahn- oder Busreise verursacht wurden.

Ob ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt, hängt stets von der Ursache des Schadens, dem Zustand des Produkts, den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweils geltenden Garantiebedingungen ab.

Kurz zusammengefasst...

Gewährleistung:

  • Gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Sie betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt waren.

Herstellergarantie:

  • Freiwillige zusätzliche Leistung von travelite nach Maßgabe der geltenden Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Reparatur im Gewährleistungsfall:

  • Die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert sich einmalig um zwölf Monate, wenn das Produkt im Rahmen der Nacherfüllung tatsächlich repariert wird.

Ersatz im Gewährleistungsfall:

  • Erfolgt die Nacherfüllung durch Zurverfügungstellung ein Ersatzproduktes gilt die besondere Zwölfmonatsverlängerung nicht; eine neue Zweijahresfrist beginnt ebenfalls nicht automatisch.

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  • Die Garantiezeit beginnt grundsätzlich nicht erneut. Maßgeblich bleibt das ursprüngliche Neukaufdatum.



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