Barrierefreiheitserklärung


Wir sind bemüht bemüht, unsere Webseiten in Einklang mit dem Hamburger Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (HmbBITVO), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.travelite.com


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem HmbBGG und HmbBITVO, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.


Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Beschreibung der Dienstleistung

Wir bieten den Verkauf von Koffern und Reisegepäck auf unserer Website an.


Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind


Nicht barrierefreie Inhalte


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf vielen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf fast allen Seite gibt es ein 'object' Elemente ohne Beschriftung. Diese können beispielsweise Audios oder Videos enthalten.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten ist kein Titel hinterlegt.
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf fast allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
  • Auf fast allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf fast allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einzelnen Seiten sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt.
  • Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
  • Auf fast allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.


Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.

Rückmeldung und Kontaktangaben


Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Marek Kalisch
e-commerce.d2c@travelite.de


Schlichtungsstelle


Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle HmbBGG
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/behinderung/schlichtungsstelle-behinderung


Marktüberwachungsstelle

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Magdeburg

Disclaimer


Die maschinelle Überprüfung der Webinhalte hat am 26.06.2025 stattgefunden. Dabei wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 genutzt. Grundsätzlich kann bei solchen Überprüfungen aufgrund von Unterschieden im Sourcecode, der Verwendung einer anderen Web-/App-Version oder der Benutzung auf einem anderen Betriebssystem und/oder Webbrowser an dieser Stelle keine Gewährleistung durch die Web Inclusion GmbH übernommen werden. Für eine vollständige Prüfung sind zudem manuelle Tests des Webseitenbetreibers notwendig.